Abrechnung
Jeder Patient kann sich in meiner Privatpraxis behandeln lassen: Die Abrechnung erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), orientiert an den neuen Abrechnungsempfehlungen. Die entstehenden Kosten werden jedoch meist nur von privaten Krankenversicherungen übernommen und sind andernfalls selbst zu tragen.
Private Krankenversicherung/Beihilfe:
Psychotherapie wird von privaten Krankenversicherungen sehr unterschiedlich finanziert. Häufig wird eine maximale Zahl von Stunden übernommen oder nur ein bestimmter Prozentsatz der Kosten. Klären Sie deshalb unbedingt vorher mit Ihrer Kasse, welche Leistungen übernommen werden und stimmen Sie sich mit mir ab. Unter Umständen muss ein Teil meines Honorars von Ihnen selbst gezahlt werden.
Selbstzahler:
Selbstverständlich können Sie Psychotherapiestunden auch selbst zahlen. Es bedarf dazu keinerlei Anträge oder Wartezeiten auf eine Bewilligung. Darüber hinaus bevorzugen manche Menschen, wenn eine Therapie bei Institutionen nicht aktenkundig wird. Dies ist z.B. vor Abschluss von einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder vor einer Verbeamtung sinnvoll!
Gesetzliche Krankenversicherung:
Da meine Privatpraxis nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist, können die Behandlungskosten nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. In begründeten Ausnahmefällen ist jedoch auch die Kostenerstattung durch die gesetzlichen Kassen möglich. Entscheidend ist hierbei der Nachweis, dass Sie in zumutbarer Zeit keinen geeigneten Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung erhalten haben. Informieren Sie sich dazu am besten als erstes bei Ihrer Krankenversicherung und sehen Sie sich meinen Leitfaden zur Kostenerstattung weiter unten an. Klicken Sie dazu einfach auf den unten stehenden Link “Leitfaden zur Kostenertattung”. Am Ende des Leitfadens finden Sie alle wichtigen Dokumente für den Antrag bei Ihrer Krankenkasse zum Download. Laden Sie zudem die unten verlinkte Info-Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer herunter und wenden Sie sich bei Fragen an mich. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass mein Honorar höher ausfällt als die festgelegten Kassensätze. Ein moderater Betrag muss daher von Ihnen selbst gezahlt werden.
Kosten
Einzeltherapie:
Das Honorar für eine 50-minütige Sitzung beträgt zwischen 134.- € und 166.- €. Die Abrechnung richtet sich nach den neuen Abrechnungsempfehlungen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Hinzu kommen ggf. Kosten für Befunde, Berichte oder Testdurchführungen.
Coaching:
Coaching ist keine Heilbehandlung und wird folglich nicht von den Krankenkassen übernommen. Dafür können Sie die Ausgaben in vielen Fällen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Ihre Steuerberatung gibt hierzu nähere Auskunft. Für eine 45-minütige Coaching Sitzung wird eine Rechnung von 150,- € zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
Gruppentherapie:
Gruppentherapie wird im Regelfall von den Krankenversicherungen übernommen. Die Abrechnung richtet sich ebenfalls nach den neuen Abrechnungsempfehlungen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Für Selbstzahler liegen die Kosten für die Teilnahme an einer 100-minütigen Gruppe bei 90,- €.

Informatives Erstgespräch
Sie möchten professionelle Unterstützung bei der Bewältigung aktueller seelischer Hürden und Schwierigkeiten? Nehmen Sie gerne Kontakt über das Kontaktformular zu mir auf. Oder rufen Sie mich während meiner Sprechzeit mittwochs 13 - 14 Uhr an: 0176 62984765.